Schulen tragen eine zentrale Verantwortung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen und damit für ein gewaltfreies Aufwachsen. Gleichzeitig zeigen Betroffenenberichte sowie internationale und nationale Studien erhebliche strukturelle Herausforderungen im Umgang mit sexualisierter Gewalt im schulischen Kontext. Das Spektrum reicht dabei von verbalen Grenzverletzungen über digitale Übergriffe bis hin zu schweren Formen sexualisierter Gewalt. Schätzungen der Kultusministerkonferenz (KMK, 2023), die auf Daten der World Health Organization zurückgehen, gehen davon aus, dass statistisch etwa ein bis zwei Kinder pro Schulklasse von sexualisierter Gewalt betroffen sind. Diese Angaben beziehen sich auf alle Lebensbereiche von Kindern und Jugendlichen und nicht ausschließlich auf den schulischen Kontext.
Welche wirksamen Maßnahmen können Schulen ergreifen, um Prävention, Schutz und Unterstützung systematisch zu verbessern?
Wirksame Ansätze zur Prävention sexualisierter Gewalt an Schulen
1. Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt
Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt sind institutionell verankerte Maßnahmen, die Prävention, Intervention und Organisationsentwicklung verbinden. Sie sollen Risiken früh sichtbar machen, klare Zuständigkeiten im Verdachtsfall sichern und Schulen als Schutz- und Unterstützungsorte stärken. Die Kultusministerkonferenz hat 2023 mit einem bundesweiten Leitfaden „Kinderschutz in der Schule“ zentrale Standards für ihre Entwicklung und Umsetzung formuliert. Dazu zählen unter anderem ein verbindliches Leitbild, Interventions- und Beschwerdewege, Kooperationen mit externen Fachstellen, Präventions- und Fortbildungsangebote sowie die Einbindung von Schülerinnen und Schülern und digitalen Schutzräumen.
Zentrale Bestandteile eines schulischen Schutzkonzepts
Leitbild und institutionelle Haltung: Der Schutz vor sexualisierter Gewalt wird verbindlich im Schulprogramm verankert und macht eine klare, öffentlich sichtbare Haltung der Schule deutlich.
Verhaltenskodex: Verbindliche Regeln für Nähe und Distanz, Kommunikation und digitale Interaktionen schaffen Orientierung und reduzieren Grauzonen, etwa durch transparente 1:1-Situationen oder klare Regeln zu Körperkontakt und Mediennutzung.
Interventions- und Notfallpläne: Verbindliche Abläufe regeln, wie bei Verdachtsfällen vorzugehen ist – von der Dokumentation über Zuständigkeiten bis hin zu Rehabilitationsverfahren bei unbegründeten Verdachtsmomenten.
Ansprech- und Beschwerdestrukturen: Niedrigschwellige Vertrauens- und Beschwerdewege stellen sicher, dass Kinder und Jugendliche Hilfe finden und ihre Anliegen ernst genommen werden.
Kooperation mit externen Fachstellen: Schulen arbeiten im Verdachtsfall systematisch mit Jugendhilfe, Schulpsychologie, Polizei oder spezialisierten Beratungsstellen zusammen und verankern entsprechende Netzwerke.
Prävention und Stärkung von Schülerinnen und Schülern: Pädagogische Angebote vermitteln Wissen über Rechte, Grenzen und Unterstützungsmöglichkeiten und fördern Selbstwirksamkeit und Schutzkompetenzen.
Fortbildung des Personals: Alle schulischen Beschäftigten erhalten grundlegendes Wissen zu sexualisierter Gewalt, Täterstrategien und Interventionswegen, um sicher und angemessen handeln zu können.
Personalverantwortung der Schulleitung: Die Schulleitung trägt eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung – von der Einstellungspraxis über Führungszeugnisse und Selbstverpflichtungen bis hinzur Haltung im Kollegium.
Partizipation: Schülerinnen und Schüler, Eltern und schulische Mitarbeitende werden aktiv in Entwicklung und Umsetzung eingebunden, etwa bei Risikoanalysen, Regelentwicklung oder Beschwerdestrukturen.
- Digitaler Schutzraum: Auch digitale Kommunikationsräume wie Klassenchats oder soziale Medien werden einbezogen und durch klare Regeln zu Bildrechten, Kommunikation und Grenzverletzungen abgesichert.
Empirisch ist die Wirksamkeit von Schutzkonzepten im engeren Sinn bislang nur begrenzt belegt. Aktuelle Forschungsverbünde wie „SchuLae“ untersuchen daher im Längsschnitt, ob Schutzkonzepte tatsächlich Veränderungen bei Sicherheitserleben, Hilfesuche und der Aufdeckung von Vorfällen bewirken. Erste bundesweite Befunde zeigen eine deutliche Sensibilisierung an Schulen: Der Anteil der Schulleitungen, die dem Thema geringe Relevanz beimessen, sank seit 2017 deutlich, während Schutzkonzepte häufiger umgesetzt und stärker durch Kooperationen flankiert werden. Gleichzeitig bleiben viele Konzepte unvollständig, insbesondere bei Risikoanalysen, Partizipation und digitalen Schutzaspekten.
Der aktuelle Forschungsstand deutet insgesamt eher auf indirekte Wirkmechanismen hin: Studien zeigen vor allem Effekte auf Wissen, Wahrnehmung und Handlungskompetenzen sowie auf organisationale Sensibilisierung. Ob diese Entwicklungen tatsächlich zu einer Reduktion sexualisierter Gewalt führen oder vor allem die Aufdeckung und Meldung von Vorfällen verbessern, ist bislang nicht eindeutig geklärt. So zeigen einzelne Studien etwa Zusammenhänge zwischen schulischer Fortbildung und höherer Bereitschaft zur Hilfesuche von Schülerinnen und Schülern (Hofherr & Kindler 2018). Auch internationale Reviews bestätigen positive Effekte auf Wissen und Offenlegung, lassen jedoch keine klaren Rückschlüsse auf eine tatsächliche Reduktion von Übergriffen zu (z. B. Lu et al., 2023).
2. Definierte Prozesse und klare Zuständigkeiten
Bei Verdachtsfällen sexualisierter Gewalt gelten klar geregelte Verfahren und eindeutig zugewiesene Zuständigkeiten als zentraler Bestandteil schulischer Schutzkonzepte. Niedrigschwellige, vielfältige Ansprechwege – einschließlich externer und unabhängiger Stellen – sollen sicherstellen, dass Schülerinnen und Schüler sowie Eltern wissen, an wen sie sich wenden können, ohne auf einzelne Vertrauenspersonen angewiesen zu sein. Ergänzend stärken Schulsozialarbeit und multiprofessionelle Teams die Prävention, die Fallbearbeitung und die institutionelle Handlungsfähigkeit.
Empirische Befunde deuten darauf hin, dass transparente Beschwerde- und Interventionsstrukturen sowie multiprofessionelle Unterstützung die Bereitschaft zur Offenlegung erhöhen und Hilfesuche erleichtern. Gleichzeitig zeigen Studien vor allem Verbesserungen auf organisationaler Ebene, während ein direkter Nachweis einer dadurch reduzierten Häufigkeit sexualisierter Gewalt bislang nur begrenzt vorliegt. Entsprechend gelten solche Strukturen als zentrale Voraussetzung wirksamer Schutzkonzepte, jedoch nicht als allein ausreichend.
3. Sexuelle Bildung im Unterricht verankern
Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs fordert eine stärkere und verbindliche Verankerung sexueller Bildung im Schulalltag. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche frühzeitig für Grenzen, Grenzverletzungen und Schutzrechte zu sensibilisieren und zugleich Fachkräfte zu befähigen, angemessen zu reagieren. Im Mittelpunkt steht dabei nicht nur Wissensvermittlung, sondern auch der Aufbau von Handlungskompetenzen, etwa durch Gesprächs- und Interventionsstrategien sowie den Umgang mit Verdachtsfällen. Sexualpädagogik erfüllt dabei eine präventive Funktion, indem sie Betroffene unterstützt, Grenzverletzungen zu erkennen und einzuordnen, und zugleich Täterstrategien sichtbar macht. Dass die Schule hierfür ein zentraler Ort ist, zeigt die Wiederholungsbefragung „Jugendsexualität“, nach der rund 78 Prozent der 14- bis 17-Jährigen sexuelle Aufklärung überwiegend im Unterricht erhalten.
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4. Programme zur Prävention sexualisierter Gewalt
Präventionsprogramme gegen sexualisierte Gewalt sind in Kitas und Schulen inzwischen breit etabliert und verfolgen vor allem das Ziel, Wissen zu vermitteln, Grenzbewusstsein zu stärken und Hilfesuche zu fördern. In Deutschland zählen dazu unter anderem theaterpädagogische Programme wie „Trau dich!“ und „Mein Körper gehört mir“ sowie die im Rahmen der UBSKM-Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ verbreiteten Schutzkonzepte, die Prävention, Intervention und Beschwerdewege institutionell verankern. Ergänzend rücken bei Jugendlichen zunehmend peer-orientierte Ansätze in den Fokus, die Zivilcourage und sogenanntes Bystander-Verhalten stärken.
Die Studienlage zeigt insgesamt relativ konsistent positive Effekte auf Wissen, Sensibilität und wahrgenommene Handlungskompetenz bei Kindern, etwa bei „Trau dich!“ (Firnges & Amann 2016). Auch systematische Reviews kommen zu dem Befund, dass solche Programme Kinder nicht belasten und Präventionsbotschaften gut aufgenommen werden, während der Transfer in reale Risikosituationen sowie eine nachweisbare Reduktion sexualisierter Gewalt bislang nur begrenzt belegt sind (z. B. Walsh et al., 2018). Deutlich günstiger ist die Evidenzlage bei jugendorientierten Bystander-Programmen, für die mehrere kontrollierte Studien Hinweise auf eine Verringerung sexualisierter Gewalt zeigen (z.B. Coker et al. 2017), auch wenn solche Ansätze in Deutschland bislang noch wenig verbreitet und systematisch evaluiert sind.
5. Bystander-Ansätze im Schulkontext
Bystander-Programme setzen an der Rolle von Jugendlichen als potenziell anwesende Dritte in Situationen sexualisierter Gewalt an und zielen darauf ab, Zivilcourage und intervenierendes Verhalten zu stärken.
Befunde aus dem Verbundprojekt „CHAT“ zeigen, dass sexualisierte Peergewalt im Jugendalter stark durch Gruppendynamiken geprägt ist und potenzielle Bystander zwar häufig ein Verantwortungsgefühl entwickeln, ihr Eingreifen jedoch durch soziale Normen, Unsicherheiten und Risiken wie Statusverlust oder Ausgrenzung begrenzt wird. Präventive Ansätze müssen daher über reine Wissensvermittlung hinausgehen und insbesondere die Handlungssicherheit in konkreten sozialen Situationen stärken.
Evaluationsergebnisse der im „CHAT“-Projekt entwickelten und erprobten Präventionsworkshops weisen darauf hin, dass sich das Wissen über Handlungsmöglichkeiten sowie die selbst eingeschätzte Handlungssicherheit von Jugendlichen nach der Teilnahme messbar erhöht. Internationale Evaluationsstudien aus dem schulischen Kontext zeigen teilweise positive Effekte auf das Eingriffsverhalten sowie in einigen Fällen auch eine Verringerung von Übergriffen innerhalb von Peergruppen (z. B. Coker et al. 2017). Gleichzeitig ist die Studienlage heterogen und die Übertragbarkeit auf unterschiedliche Schulsysteme begrenzt.
6. Sensibilisierung in Lehrkräfteaus- und -weiterbildung
Fortbildungen für Lehrkräfte zum Umgang mit sexualisierter Gewalt sowie zu Fragen von Nähe und Distanz in pädagogischen Beziehungen gelten als zentraler Bestandteil schulischer Schutzkonzepte. Studien und internationale Reviews zeigen, dass solche Trainings Wissen, Sensibilität und subjektive Handlungssicherheit erhöhen. Nachhaltige Effekte auf das konkrete Handeln im Schulalltag oder auf die Verringerung von Gewalt sind bislang jedoch nur begrenzt belegt und hängen stark von Qualität, Dauer und institutioneller Verankerung der Fortbildungen ab.
Besonders in Fächern wie Sport, Musik oder Kunst, in denen körperliche Anleitung teilweise notwendig ist, braucht es verbindliche Modelle für professionelle Nähe und Distanz. Diese Themen sollten bereits im Referendariat systematisch vermittelt werden. Unterstützend stehen inzwischen digitale Fortbildungsangebote wie das UBSKM-Selbstlerntool „Was ist los mit Jaron?“ zur Verfügung, das schulisches Personal praxisnah für den Umgang mit sexualisierter Gewalt sensibilisieren soll.
7. Diversität wertschätzen
Studien zeigen, dass Kinder und Jugendliche, die sich als LGBTQ+ identifizieren, im Vergleich zu ihren heterosexuellen Peers häufiger von sexualisierter Gewalt betroffen sind und insgesamt ein höheres Viktimisierungsrisiko aufweisen. Auch zeigen sich bei queeren Jugendlichen spezifische Vulnerabilitäten im Umgang mit sexualisierter Peergewalt (Gulowski, 2025). Schulische Kontexte, die Vielfalt sichtbar anerkennen und aktiv gegen Diskriminierung vorgehen, sind dabei mit einem besseren Zugehörigkeitsgefühl, Resilienz, kritischer Reflexionsfähigkeit und gegenseitiger Unterstützungverbunden (Gulowski, 2025). Solche inklusiven Schulstrukturen gelten daher als wichtiger Schutzfaktor im Rahmen umfassender Präventions- und Schutzkonzepte.
8. Digitale sexualisierte Gewalt
Digitale Formen sexualisierter Gewalt – etwa Cybergrooming, die nicht einvernehmliche Weitergabe intimer Bilder oder sexualisierte Peer-Kommunikation – spielen eine zunehmend zentrale Rolle im Bereich sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Studien zeigen, dass solche Grenzverletzungen im Jugendalter häufig im Kontext von Peergroups entstehen und stark mit sozialen Dynamiken und Plattformlogiken verknüpft sind. Präventionsprogramme im digitalen Bereich konzentrieren sich bislang vor allem auf Medienkompetenz und Sensibilisierung. Belastbare Evidenz für eine tatsächliche Reduktion digitaler sexualisierter Gewalt ist jedoch bislang kaum vorhanden.
9. Architektur trägt zur Sicherheit in Schulen bei
Ein interdisziplinärer Blick auf Gefährdungsorte in Schulen berücksichtigt neben pädagogischen auch baulich-architektonische Faktoren. Hinweise aus der Umweltpsychologie deuten darauf hin, dass schlecht einsehbare oder abgelegene Räume das Risiko von Grenzverletzungen erhöhen können, während Transparenz und gute soziale Kontrolle schützend wirken. Empirisch ist dieser Bereich jedoch bislang nur begrenzt erforscht, sodass Risikoanalysen oft vor allem auf Erfahrungswissen beruhen.
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10. Einbindung Betroffener und Aufarbeitungsprozesse
Aufarbeitung bedeutet, dass vergangene Erfahrungen aktiv in die Gegenwart einbezogen werden. Schulen treten dazu mit ehemaligen Schülerinnen und Schülern in Kontakt, um deren Erlebnisse sichtbar zu machen und offen zu bearbeiten – unabhängig von ihrer juristischen Relevanz. Für aktuelle Schülerinnen und Schüler wird so deutlich, dass Probleme nicht verdrängt werden.
Die Einbindung Betroffener gilt als zentral für Aufarbeitung, Prävention und Sensibilisierung. Als „Expertinnen und Experten in eigener Sache“ sollen sie systematisch in Gremien und Konzeptentwicklungen einbezogen werden. Voraussetzung sind klare Zuständigkeiten, verbindliche Standards und unabhängige Unterstützungsstrukturen sowie eine enge Verzahnung mit schulischen Schutzkonzepten.
Missing Link: Von der Präventionsidee zur dauerhaften Verankerung
Die Implementationsforschung zeigt insgesamt, dass die Wirksamkeit schulischer Präventionsprogramme weniger vom theoretischen Konzept selbst als von seiner konkreten Umsetzung abhängt. Auch für Schutzkonzepte gilt, dass sie nach ihrer Einführung nicht abgeschlossen sind, sondern im Schulalltag aktiv aufrechterhalten und kontinuierlich weiterentwickelt werden müssen (Pooch & Tremel, 2016).
Damit rückt ein zentraler „Missing Link“ in den Fokus: die nachhaltige institutionelle Umsetzung von Prävention. Entscheidend sind dabei weniger einzelne Maßnahmen als vielmehr strukturelle Bedingungen wie Leitungssupport, Ressourcen, Qualifizierung und die kontinuierliche Verankerung im Schulalltag.
Der KMK-Leitfaden „Kinderschutz in der Schule“ (2023) unterstreicht diese Perspektive. Schutzkonzepte werden darin nicht als einmalige Interventionen verstanden, sondern als langfristiger Schulentwicklungsprozess, dessen Wirksamkeit durch schrittweise Implementierung, partizipative Beteiligung aller Akteursgruppen und die feste Integration in schulische Routinen entsteht. Damit verschiebt sich der Fokus von einzelnen Präventionsmaßnahmen hin zur strukturellen Fähigkeit von Schulen, Prävention dauerhaft zu implementieren, weiterzuentwickeln und im Alltag wirksam zu halten.
Fazit
Die Forschung zeigt insgesamt vielversprechende Effekte von Schutzkonzepten, Fortbildungen und Präventionsprogrammen: Sie stärken Wissen, Sensibilität, Handlungssicherheit und die Bereitschaft, Hilfe zu suchen. Ob sie sexualisierte Gewalt tatsächlich langfristig verringern, ist bislang jedoch nicht ausreichend belegt. Dafür fehlen vor allem Langzeit- und Dunkelfeldstudien. Unabhängig von der noch begrenzten empirischen Evidenz besteht in Fachpraxis und Präventionspolitik ein breiter Konsens, dass verankerte Schutz- und Präventionsstrukturen gegenüber punktuellen oder fehlenden Maßnahmen erforderlich sind.
Neue Impulse könnte das Anfang 2026 in Kraft getretene „Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ bringen. Es überträgt dem Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) ausdrücklich den Auftrag, Prävention und Schutz vor sexualisierter Gewalt auf Bundesebene auszubauen und weiterzuentwickeln (§ 3 Antimissbrauchsbeauftragtengesetz). Konkrete Maßnahmen und Strategien werden derzeit erarbeitet.
- Coker, A., Bush, H., Cook-Craig, P. (2017): RCT testing bystander effectiveness to reduce violence. In: American Journal of Preventive Medicine 52, S. 566–578
- Dinger, L., Schäfer-Pels, A., Scharmanski, S. (2026). Sexualisierte Gewalterfahrungen, Bystander-Perspektiven und Disclosure junger Menschen – Ergebnisse aus der 10. Welle der Jugendsexualitätsstudie. Bundesgesundheitsblatt. https://doi.org/10.1007/s00103-026-04212-y
Firnges, C. & Amann, S. (2016). Evaluation des Theaterstücks »Trau dich! Ein starkes Stück über Gefühle, Grenzen und Vertrauen« im Rahmen der bundesweiten Initiative zur Prävention des sexuellen Kindesmissbrauchs. In: Bundesgesundheitsblatt 59, S. 57–65
- Gulowski, R. (2025). Jugendliche gegen sexualisierte Gewalt wappnen. Deutsches Jugensinstitut. https://www.dji.de/themen/kinderschutz/jugendliche-gegen-sexualisierte-gewalt-wappnen.html?utm_source=chatgpt.com
Hofherr, S. & Kindler, H. (2018). Wie Jugendliche auf miterlebte Situationen sexueller Gewalt reagieren. Bystander-Verhalten als möglicher Ansatzpunkt für Prävention. In: Zeitschrift für Soziologie der Erziehung und Sozialisation 38, S. 171–190
- Kultusministerkonferenz. (2023). Kinderschutz in der Schule: Leitfaden zur Entwicklung und praktischen Umsetzung von Schutzkonzepten und Maßnahmen gegen sexuelle Gewalt an Schulen. https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/Bildung/AllgBildung/Broschuere_Leitfaden_KMK-16-03-2023.pdf
- Lu, M., Barlow, J., Wu, Y., et al. (2023). School-based child sexual abuse interventions: A systematic review and meta-analysis. Research on Social Work Practice, 33(4). https://doi.org/10.1177/10497315221111393
Pooch, Marie-Theres/Tremel, Inken (2016): So können Schutzkonzepte in Bildungs- und Erziehungseinrichtungen gelingen! Erkenntnisse der qualitativen Studien des Monitoring (2015–2018) zum Stand der Prävention sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Deutschland in den Handlungsfeldern Kindertageseinrichtungen, Schulen, Heime und Internate. Berlin: UBSKM
Walsh, K., Zwi, K. Woolfenden, S. (2018). School-Based Education Programs for the Prevention of Child Sexual Abuse. A Cochrane Systematic Review and Meta-Analysis. In: Research on SocialWork Practice 28, S. 33–55
World Health Organization, Centers for Disease Control and Prevention, UNICEF, World Bank, UNESCO, et al. (2016). INSPIRE: Seven strategies for ending violence against children. Geneva: World Health Organization.